Der GAV für Langzeitpflegeinstitutionen im Kanton Bern

Audits/Assessments/Coaching

Der GAV stärkt die Position der Langzeitpflege

Gesamtarbeitsverträge bedeuten Fairness, Klarheit und Stabilität für die Arbeitnehmenden und für die Arbeitgebenden. Für die angeschlossenen Betriebe der Bernischen Langzeitpflegeinstitutionen bedeutet der GAV Fairness im Wettbewerb, Synergien in der Kommunikation und einen nicht zu unterschätzenden Imagegewinn als zukunftsorientierte und partnerschaftlich agierende Organisation.

  • Das Image der Branche wird mit Standards verbessert – Diskussionen rund um den Fachkräftemangel machen dies notwendig.
  • Der GAV ist eine klare Positionierung der Branche zu Gunsten von zeitgemässen Anstellungsbedingungen. Das Personal wird wertgeschätzt und seine Bedürfnisse erhalten Gewicht. 
    Jeder Betrieb setzt sich bereits heute stark dafür ein. Mit vereinten Kräften und gezielter Kommunikation kann aber noch mehr erreicht werden.
  • Der GAV Langzeitpflege beinhaltet Standards, die von den Betrieben problemlos umgesetzt und eingehalten werden können. Das belegen die Erfahrungen aus den ersten Jahren.
  • Die Betriebe können jederzeit Regelungen treffen, die über den GAV hinausgehen. Dies wird von allen dem GAV unterstellten Betrieben bereits mit Erfolg angewandt.
  • Die Institutionen legen die Löhne weiterhin auf Basis der wirtschaftlichen Situation und nach den Empfehlungen des Kantons fest. Die Personalverbände besitzen ein Antragsrecht.
  • Der GAV Langzeitpflege ist ein Vertragswerk, das mit dem GAV Berner Spitäler und Kliniken vergleichbar ist.
  • Die Autonomie der Institutionen bleibt jederzeit gewährleistet.
  • Konkrete, harte Fakten sind geregelt – so ist auch ein Mindestlohn vorgegeben.
  • Der regelmässige Kontakt mit den verlässlichen Sozialpartnern im Gesundheitswesen hilft, das gegenseitige Verständnis zu verbessern.

Vorgehen zur Unterstellung

Mittels einer kündbaren Anschlussvereinbarung haben Sie die Möglichkeit, mit Ihrer Institution dem GAV für Langzeitpflegeinstitutionen beitzutreten.

Mit der Sozialpartnerschaft von CURAVIVA BE werden die Antragsformulare in diesen Wochen überarbeitet. Falls Sie nähere Informationen wünschen, dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf.  Für die Umsetzung im Betrieb steht ein «Schema zur Umsetzung in den Betrieben» und der «Unterstellungsantrag» zur Verfügung. 

Kontakte zum GAV

dedica
Geschäftsstelle GAV
Matthias Moser
T +41 33 225 09 00
matthias.moser@dedica.ch

CURAVIVA BE
Sevan Nalbandian
T +41 031 808 70 70
S.Nalbandian@curaviva-be.ch

VPOD
Angela Zihler
T +41 31 371 67 45
angela.zihler@vpodbern.ch

SBK
Tamara Jacquemai
T +41 31 380 54 63
tamara.jacquemai@sbk-be.ch

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